EU-Taxonomie: Nachhaltigkeit in Bauprojekten umsetzen
Ihr Leitfaden für klimafreundliche Bauprojekte.
Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein gesetzlich verankertes Klassifizierungssystem der Europäischen Union, das einheitliche Standards für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten definiert. Ziel ist es, Investitionen in klimafreundliche, ressourceneffiziente und umweltverträgliche Projekte zu lenken, Transparenz zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern.
Für die Bau- und Immobilienbranche bedeutet das: Projekte und Bauprodukte müssen nachweisen, dass sie mindestens ein Umweltziel der Taxonomie erfüllen, ohne dabei andere Umweltaspekte erheblich zu beeinträchtigen (Do No Significant Harm – DNSH).
Sechs Umweltziele der EU-Taxonomie
Bauprojekte und Produkte können als „taxonomiekonform“ gelten, wenn sie mindestens eines der folgenden Ziele unterstützen:
Klimaschutz – Verringerung von Treibhausgasemissionen
Anpassung an den Klimawandel – Maßnahmen zur Klimarisikominimierung
Nachhaltige Nutzung von Wasser & Meeresressourcen
Schutz von Ökosystemen & Biodiversität
Verringerung von Umweltverschmutzung
Förderung einer Kreislaufwirtschaft – effizienter Ressourceneinsatz & Recycling
EU-Taxonomie und ESG im Bauwesen
Die EU-Taxonomie legt verbindliche Kriterien fest, welche Bauprodukte und Immobilienprojekte als ökologisch nachhaltig gelten. Sie bildet damit einen zentralen Bestandteil des Environmental-Bereichs (E) im ESG-Rahmen und macht Nachhaltigkeit messbar und überprüfbar. Langfristig sollen auch die Bereiche Social und Governance in der Taxonomie stärker berücksichtigt werden.
Mit der Produktdatenbank des Building Material Scout lassen sich Taxonomie-konforme Bauprodukte einfach filtern und dokumentieren. Für Projekte, die zusätzlich ESG-Kriterien berücksichtigen, bietet die DGNB ESG-Verifikation eine umfassende Orientierung – sowohl für einzelne Gebäude als auch für Portfolios.
So können Bauherren, Hersteller und Projektbeteiligte sicherstellen, dass ihre Bauvorhaben sowohl EU-Taxonomie-konform als auch ESG-orientiert umgesetzt werden.
Wer ist berichtspflichtig?
- Ab 1. Januar 2021: Große Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten
Ab 1. Januar 2025: Alle anderen großen Unternehmen
Ab 1. Januar 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (außer Kleinstunternehmen)
Berichtspflichtige Unternehmen müssen unter anderem Angaben zu Umsatzanteilen, Investitions- und Betriebsausgaben (CapEx & OpEx) sowie zur Ausrichtung der Aktivitäten an den sechs Umweltzielen machen.
Prüfkriterien und Prinzipien
Taxonomiefähig vs. taxonomiekonform:
Eine wirtschaftliche Aktivität gilt erst als „taxonomiekonform“, wenn sie alle Anforderungen der Taxonomie erfüllt.Do No Significant Harm (DNSH):
Keine wesentliche Beeinträchtigung anderer Umweltziele.Soziale Mindeststandards:
Unternehmen müssen nachweisen, dass sie grundlegende Sozialstandards einhalten.
Vorteile für Bauprojekte
Transparenz & Nachweisbarkeit
Klar dokumentierte Umweltwirkungen erleichtern die Bewertung durch Investoren.
Förderung nachhaltiger Finanzierungen
Banken und Investoren bevorzugen Projekte, die taxonomiekonform sind.
Wettbewerbsvorteil
Frühzeitige Anpassung signalisiert Innovations- und Zukunftsfähigkeit.
Effizienzsteigerung
Interne Prozesse werden nachhaltiger und datenbasierter gestaltet.
Nachhaltige Baumaterialien nach EU-Taxonomie
Für Bauprojekte legt die EU-Taxonomie konkrete Anforderungen an eingesetzte Baumaterialien fest, die nachgewiesen und dokumentiert werden müssen. Der Building Material Scout unterstützt dabei, diese Nachweise effizient zu führen. Mehr über die technischen Anforderungen für Taxonomie-konforme Bauprodukte und die Unterstützung durch den Building Material Scout erfahren Sie hier.

